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Warensendung
Die Warensendung ist ein spezieller Tarif der Deutschen Post. Mit dieser Versandart ist das Verschicken von Waren, Mustern oder Proben für ein relativ günstiges Porto möglich. Lieferscheine, Überweisungsträger und Rechnungen dürfen einer solchen Sendung beigelegt werden. Es gibt aber einige Vorschriften und Einschränkungen zu beachten.
Die Laufzeit
In der Regel erreicht eine Warensendung den Empfänger nach spätestens vier Werktagen.
Einlieferung und Kennzeichnung
Eine Warensendung muss in einer Umhüllung eingeliefert werden, die sich von der Post zu Prüfzwecken öffnen lässt. Geeignet sind sowohl mit Musterbeutelklammern verschlossene Versandtaschen als auch Kartonagen, die sich mehrfach öffnen und wieder verschließen lassen. Der Vermerk "Warensendung" gehört auf die Fläche oberhalb der Empfängeranschrift.
Hat die Ware eine eigene Umverpackung, darf diese verschlossen sein, wenn es sich um die Herstellerverpackung handelt. In diesem Falle muss der Absender schriftlich vermerken, dass die Verpackung durch die Post zu Prüfzwecken geöffnet werden darf.
Sonderregelung für große Mengen
Werden mindestens 100 gleichartige Sendungen auf einmal eingeliefert, dürfen die Umhüllungen der Warensendungen verschlossen sein. Obligatorisch sind dann sowohl der Vermerk "Warensendung/Entgelt gepr." auf der Umhüllung als auch das Einverständnis zur Inhaltsprüfung durch die Post.
Vorschriften zum Inhalt
Mit Warensendungen dürfen Waren, Proben, Warenmuster und anderen Verkaufsgegenständen verschickt werden. Als Beilage erlaubt sind die zugehörige Rechnung, ebenso der Lieferschein, ein Überweisungsträger und Druckstücke wie Prospekte oder allgemeine Überreichkarten mit austauschbaren Texten, die jedoch keinen persönlichen Bezug zum Empfänger haben dürfen.
Nicht zugelassen sind Schriftstücke individueller Natur wie Brieftexte, Texte mit persönlicher Anrede oder Höflichkeitsfloskeln wie "mit freundlichen Grüßen", persönliche Mitteilungen oder Rechnungen, die nicht auf den Inhalt der vorliegenden Sendung bezogen sind.
Versand von Vervielfältigungen
Vervielfältigungen aller Art können nur dann als Warensendung versandt werden, wenn es sich um Kalender oder Papierwaren handelt. Auch erlaubt ist der Versand von Vervielfältigungen, wenn es sich um Verkaufsware handelt. Dazu gehören Umschläge, Briefpapier, Schreibhefte, Bierdeckel, Scheckhefte, Spielkarten und Packpapier. Keine Papierwaren im Sinne der Warensendung sind zum Beispiel Prospekte und Kataloge, Zahlungsvordrucke, Postwertzeichen, Schecks oder Formulare, die zur Ausfüllung übersandt werden.
Vervielfältigte Verkaufswaren sind als solche auszuweisen, indem entweder eine entsprechende Rechnung beiliegt oder die Vervielfältigungen mit einem Verkaufspreis ausgezeichnet sind. Eine Schutzgebühr gilt nicht als Verkaufspreis und berechtigt nicht zum Versand als Warensendung.
Druck-Erzeugnisse, die nicht selbst der Kaufgegenstand sind, sondern zur Nutzung einer Dienstleistung berechtigen, dürfen nicht als Warensendung verschickt werden. Dazu gehören unter anderem Flugtickets, Fahr- und Eintrittskarten, Gutscheine, Versicherungspolicen sowie Gutachten.
Vor- und Nachteile der Warensendung:
Vorteile:
- günstiger Preis
- praktisch für den Versand von Mustern und Warenproben
- unkomplizierte Einlieferung gleichartiger Sendungen in großer Menge
Nachteile:
- Versand nur in offener Umhüllung
- relativ lange Laufzeit von bis zu vier Tagen
- der Inhalt der Sendung ist nicht versichert